Kurzgutachten

Im Falle eines geringen Schadens bis zur Bagatellschadengrenze von ca. 750€, empfehlen ich Ihnen sich ein Kurzgutachten von mir erstellen zu lassen. 

Ich raten dringend von einfachen Kostenvoranschlägen durch Werkstätte ab, da diese lediglich die Brutto Reparatur- und Materialkosten enthalten.

Das Kurzgutachten beinhaltet hierbei jedoch weitaus mehrere Leistungen und ist die günstigere Alternative zum vollumfänglicheren Schadengutachten.

Ein Kurzgutachten enthält folgende Positionen:

  • Schadendokumentation
  • Fotodokumentation
  • Wiederbeschaffungswert und der Wiederbeschaffungsdauer für regional vergleichbare Fahrzeuge
  • Vorschaden- und Altschadendokumentation
  • Angabe der Reparatur- und Materialkosten sowie Reparaturdauer unter Bezugnahme regionaler Stundenverrechnungssätze
  • Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges
  • Die Vorarbeit für eine mögliche Reparaturkostenausweitung

Sollten während der Instandsetzung weitere ereignisbedingte Schäden erkenntlich werden, können wir anschließend, ergänzend ein vollumfängliches Gutachten erstellen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bagatellschadengrenze schnell überschritten ist!

Der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem vollumfänglichen Schadengutachten ist im wesentlichen der Umfang. Ein Kurzgutachten enthält alle relevanten Werte im Kleinschadenfall. Ein Schadengutachten beinhaltet zusätzlich die Ermittlung der Wertminderung, des Nutzungsausfalls und des Restwertes. Bei beiden Gutachtenarten ist die Beweissicherung gewährleistet.

Falls Sie sich unsicher sind bezüglich Ihres Schadenfalles, kontaktieren Sie mich über mein Kontaktformular, rufen Sie mich gerne an oder vereinbaren Sie mit mir einen persönlichen Beratungstermin!