Verhalten an der Unfallstelle

Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu verhindern. Folgende Maßnahmen müssen - je nach Lage des Falles - im Interesse der Verkehrssicherheit getroffen werden:

  • Sichern Sie sofort die Unfallstelle. Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie also beispielsweise wegen eines zerbrochenen Scheinwerferglases keine Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Markieren Sie u. U. die Unfallstelle und fotografieren Sie die Fahrzeugposition.
  • Versorgen Sie Verletzte, benachrichtigen Sie Arzt oder Krankenwagen.
  • Entstand großer Sachschaden oder wurde eine Person verletzt, rufen Sie die Polizei an die Unfallstelle. Achten Sie darauf, dass die Position der Fahrzeuge nicht verändert wird. 
  • Haben Sie dies alles veranlasst, sollten Sie die für eine reibungslose und schnelle Schadenregulierung durch den Autoversicherer wichtigen Daten aufnehmen. Denn vollständige Angaben ersparen Rückfragen und Sie erhalten schneller Ihr Geld.

Folgende Notizen sollten Sie sich machen:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Namen und Adressen der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich dazu Ausweispapiere zeigen.
  • Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins, verlangen Sie Unterlagen (Versicherungskarte). Sind die Daten nicht bekannt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer.
  • Ort und Zeit des Unfalls.
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen.
  • Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.
  • Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schadensverursacher als auch vom Geschädigten unterschrieben wird. Schildern Sie den Unfallhergang; überlassen Sie aber die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft, bzw. Ihrem Rechtsanwalt.
  • Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte. Für Fahrzeuge aus EG- und einigen anderen Ländern muss sie allerdings nicht mehr mitgeführt werden.