Es wird zwischen dem eigenverschuldeten Kaskoschaden und dem fremdverschuldeten Haftpflichtschaden unterschieden. Beim fremdverschuldeten Haftpflichtschaden steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz laut §249 BGB zu. So müssen die Kosten für das Gutachten von der Versicherung des Schadenverursachers getragen werden.
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf die freie Wahl eines Sachverständigen!
Handelt es sich um einen Bagatellschaden, Schaden bis ca. 750,00 €, wird im Regelfall ein Kurzgutachten ausreichen.
Ist die Bagatellschadengrenze allerdings überschritten, so empfehlen wir Ihnen sich ein vollumfängliches Schadengutachten erstellen zu lassen.
Ein Schadengutachten enthält folgende Positionen:
Sie erhalten abschließend eine Aussage zur Reparaturwürdigkeit hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges.
Es gibt eine Vielzahl von Vorgehensweisen und Abrechnungsmethoden bei einem Schadensfall, über die wir Sie gerne persönlich oder telefonisch informieren und beraten würden.
Gerne können Sie Ihr Anliegen auch bequem über unser Kontaktformular schildern.